Begutachtung relevanten Umstände (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_280/2021 vom 27. Mai 2021 E. 3.3.5). Mithin stützt er sich auf die Ergebnisse standardisierter Prognoseinstrumente und nimmt eine individuelle Risikoeinschätzung vor (PCL-R mit 27.8 erzielten Punkten [UA act. 07 398 ff.]; VRAG-R mit einem Gesamtwert von +36 bzw. der Kategorie 5, bei der von einem Risiko für ein erneutes gewalttätiges Delikt von rund 44 % in 5 Jahren und rund 60 % in 12 Jahren ausgeht [UA act. 07 404 ff.]; allgemeine Basisrückfallraten und Basler Kriterien-Katalog [UA act. 07 406 ff.]; vgl. vorinstanzliches Urteil E. 4.3.4.).