Dr. med. C._____ quantifizierte die Rückfallgefahr für Gewaltdelikte in einem Setting ohne Strukturen und Interventionen als moderat bis deutlich erhöht (UA act. 07 419). Hinsichtlich der zu erwartenden Gewaltdelikte differenziert er, dass ein erneuter Mord unwahrscheinlicher sei als eine einfache Körperverletzung oder ein Raub (UA act. 07 410 und 420), wobei es sich bei letzterem ebenfalls um Katalogtaten gemäss Art. 64 Abs. 1 StGB handelt. Dr. med. C._____ berücksichtigt dabei alle für die -5-