und wurde am 23. November 2023 ergänzt (UA act. 07 429 ff.) sowie im Rahmen der vorinstanzlichen Hauptverhandlung und an der Berufungsverhandlung aktualisiert und erläutert. Die gutachterlichen Ausführungen beruhen auf einer sorgfältigen Sachverhaltsabklärung und sind in sich schlüssig sowie nachvollziehbar, weshalb nachfolgend darauf abzustellen ist. Das Obergericht schliesst sich den Ausführungen an.