Der Verurteilte wurde – nach Begutachtungen im Rahmen des Verfahrens hinsichtlich der Anlasstaten, der Verlängerung der ambulanten Massnahme sowie der Umwandlung der ambulanten in eine stationäre Massnahme – im vorliegenden Verfahren betreffend Verwahrung sowie hinsichtlich der vorgelagerten Beurteilung der Aufhebung der stationären Massnahme durch Dr. med. C._____ erneut psychiatrisch begutachtet. Das von ihm gestützt darauf erstellte forensisch-psychiatrische Gutachten datiert vom 19. Oktober 2023 (UA act. 07 326 ff.) und wurde am 23. November 2023 ergänzt (UA act.