Die Vorinstanz hat mit Urteil vom 17. Dezember 2024 in Anwendung von Art. 62 Abs. 4 StGB i.V.m. Art. 64 Abs. 1 StGB die Verwahrung angeordnet. Sie hat sich dabei im Wesentlichen auf das forensisch-psychiatrische Gutachten von Dr. med. C._____ und dessen Ergänzungen und Ausführungen anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung abgestützt. Der Verurteilte bestreitet mit Berufung, dass die Voraussetzungen für eine Verwahrung gegeben seien. -4-