1. 1.1. Das Bezirksgericht Baden verurteilte A._____ mit Urteil vom 28. Januar 2012 unter anderem wegen Mordes, mehrfachen, teilweise versuchten und qualifizierten Raubs und versuchter qualifizierter Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Zudem ordnete es eine strafvollzugsbegleitende ambulante Massnahme zur Behandlung von psychischen Störungen gemäss Art. 63 StGB an. Mit Beschluss vom 6. März 2019 verlängerte es die ambulante Massnahme um 5 Jahre.