Dass eine Person alsdann – wenn sie noch gar nicht weiss, um was es geht – eine falsche Identität gegenüber einem Polizisten vorspiegelt, erscheint äusserst unwahrscheinlich. Ebenso unwahrscheinlich ist es, dass einer der Söhne anschliessend (durch ein Geständnis bei angegebener falscher Identität) den Vater beschuldigt, dass dieser gefahren sei, zumal gute familiäre Verhältnisse geltend gemacht wurden und weder der Beschuldigte noch seine Ehefrau davon ausgehen, dass einer ihrer Söhne sich so verhalten hat (Protokoll Berufungsverhandlung S. 2 - 12 -