sung bis 13:30 Uhr, Logfile bis 13:06 Uhr) und wie lange er im Homeoffice tätig war (Zeiterfassung bis 16:00 Uhr, Logfile/erste Aussage des Beschuldigten bis 16:38 Uhr). Es kann daher mit Blick auf die eingereichten Unterlagen zur verrichteten Arbeitszeit im Homeoffice nicht ausgeschlossen werden, dass der Beschuldigte eine (im Zeiterfassungssystem nicht ausgewiesene) Pause machte und die Arbeitszeit deshalb verkürzte.