Laut Logfile mit VPN-Verbindungsnachweis und den Aussagen des Beschuldigten dazu war er am Tattag von 8:31 Uhr bis 13:06 Uhr im Büro und um 14:33 Uhr findet sich der erste Eintrag, als der Beschuldigte im Homeoffice war, wobei er gemäss seinen ersten Angaben vor Obergericht um 16:38 Uhr aufgehört habe zu arbeiten (vgl. Beilage zur Eingabe des Beschuldigten vom 24. Juli 2025 und Protokoll Berufungsverhandlung S. 4 f.). Es gibt somit Unstimmigkeiten zwischen dem Eintrag im Zeiterfassungssystem einerseits und dem Logfile sowie der Aussage des Beschuldigten andererseits, wie lange der Beschuldigte im Büro gearbeitet hat (Zeiterfas-