(Besuch in der Werkstatt) und von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr wieder Arbeiten an einem Projekt (vgl. Beilagen zur Eingabe des Beschuldigten vom 24. Juli 2025). Laut Logfile mit VPN-Verbindungsnachweis und den Aussagen des Beschuldigten dazu war er am Tattag von 8:31 Uhr bis 13:06 Uhr im Büro und um 14:33 Uhr findet sich der erste Eintrag, als der Beschuldigte im Homeoffice war, wobei er gemäss seinen ersten Angaben vor Obergericht um 16:38 Uhr aufgehört habe zu arbeiten (vgl. Beilage zur Eingabe des Beschuldigten vom 24. Juli 2025 und Protokoll Berufungsverhandlung S. 4 f.).