Denn Angaben, wonach diese Jacke von einer anderen Person benützt wurde, liegen nicht vor. Der Beschuldigte wollte keine Angaben dazu machen, wer die ihm gehörende Jacke ansonsten noch benützt (Protokoll Berufungsverhandlung S. 6) und die Ehefrau des Beschuldigten (Zeugin B._____) gab an, ihr sage diese Jacke nichts (Protokoll Berufungsverhandlung S. 16). Letzteres erscheint bei diesem auffälligen Kleidungsstück unglaubhaft.