Sie hätte dies mitbekommen. Einen Anruf des Messfunktionärs der Polizei sei ihr nicht bekannt. Sie habe nicht alles mitgekriegt: Sie habe gepackt, Wäsche gemacht, sei unten in der Waschküche gewesen. Konfrontiert mit den Angaben des Zeugen D._____, dass er zuerst mit einer Frau gesprochen habe, meinte die Zeugin B._____, das sei nicht korrekt. Sie wisse nichts vom Telefonat. Die Zeugin B._____ verneinte die Frage, ob einer ihrer Söhne bei einem Anruf der Polizei sagen würde, er sei der Vater und sei gefahren und den Vater damit falsch beschuldigen würde. Auf die Frage, wer an diesem Tag noch zu Hause gewesen sei, wollte die Zeugin B._____ nicht antworten.