Das System lasse eine Kürzung der Arbeitszeit wegen einer zwischendurch gemachten Pause zu. Hinsichtlich der vom Beschuldigten eingereichten Buchungen im Zeiterfassungssystem konnte der Zeuge nicht angeben, ob es sich dabei um echtzeitliche Einträge handelt oder nicht. Man sehe das nicht (Protokoll Berufungsverhandlung S. 12 ff.).