komme und er die auf dem Radarfoto ersichtliche Jacke beim Beschuldigten noch nie gesehen habe. Auf Nachfrage führte der Zeuge aus, dass im Logfile nicht ersichtlich sei, wenn der Computer eingeschaltet sei und man weggehe. Zum Umstand, dass die Buchung im Zeiterfassungssystem zeige, dass der Beschuldigte bis 16 Uhr gearbeitet habe, der Computer jedoch bis 16:38 Uhr weitergelaufen sei, meinte der Zeuge, es könne sein, dass der Mitarbeiter länger Mittag gemacht habe und dann nachträglich seine Abschlussarbeitszeit verkürzt habe. Das System lasse eine Kürzung der Arbeitszeit wegen einer zwischendurch gemachten Pause zu.