Er möchte nicht sagen, wer das gewesen sei. Auf die Frage, ob sich ein Familienmitglied gegenüber der Polizei als seine Person ausgeben und angeben würde, gefahren zu sein, meinte der Beschuldigte, dass er ein gutes Verhältnis zu seinen Söhnen habe und sie ihn nicht beschuldigen würden für etwas, das er nicht gemacht habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 4 ff.). Auf Nachfrage sagte der Beschuldigte aus, dass er den Anruf zwar mitbekommen habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 8 unten), jedoch nicht den Inhalt (Protokoll Berufungsverhandlung S. 6).