sie am späteren Nachmittag nach Deutschland gereist seien. Zur Zeiterfassung für seine Arbeitgeberin sagte der Beschuldigte aus, dass er diese auch eintrage, wenn er im Homeoffice sei. Mit diesem System [zur Zeiterfassung] müsse auch eingetragen werden, was man mache. Sie müssten alle Stunden verrechnen. Zu den eingereichten Logfiles mit VPN-Verbin- dungsnachweis seines Computers am Tattag erklärte der Beschuldigte, dass er sich um 8:31 Uhr eingeloggt und um 13:06 Uhr ausgeloggt habe. Dann sei er aus dem Büro gegangen. Der Eintrag um 14:33 Uhr sei dann der erste Eintrag, als er im Homeoffice gewesen sei. Um 16:38 Uhr habe er aufgehört zu arbeiten und die Verbindung gestoppt.