Er frage immer, sind Sie Herr Müller Peter mit dem Geburtsdatum (Protokoll Berufungsverhandlung S. 10). Er habe ihm (dem Beschuldigten) gesagt, er müsse keine Auskunft geben (Protokoll Berufungsverhandlung S. 10). Er habe ihm mitgeteilt, in welcher Funktion er ihn befrage und dass er ihn um diese Zeit bei einer Geschwindigkeitskontrolle gemessen habe. Den genauen Wortlaut könne er nicht mehr sagen. Auf Nachfrage gab der Zeuge D._____ an, er habe ihm einleitend, bevor er geantwortet habe, gesagt, um was es gehe. Die Person habe genau gewusst, um was es gehe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 11).