Aufnahme des Hecks gehabt und eine Halterabklärung gemacht habe und dabei auf Herrn A._____ gekommen sei. Er habe im Internet dann die Telefonnummer gefunden und dort angerufen. Zuerst sei eine Frau ans Telefon gekommen. Er (der Zeuge) nehme an, dass es die Ehefrau gewesen sei. Er habe nach ihm verlangt, weil er der Halter des Motorrads sei. Sie habe gesagt, er sei gerade nach Hause gekommen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 9). Auf Nachfrage sagte der Zeuge D._____ auf die Frage, ob er explizit nach A._____ gefragt habe, "natürlich, ich habe diese Daten aufgrund der Halterabklärung gehabt (Protokoll Berufungsverhandlung S. 11)."