, Protokoll Berufungsverhandlung S. 4). Zwar wird sich das Wohlverhalten des Beschuldigten aufgrund der kurzen Zeitdauer von knapp einem Jahr seit dem Vorfall vom 1. Juli 2024 erst noch weisen müssen, allerdings kann nicht von vornherein darauf geschlossen werden, dass der Beschuldigte keinerlei Lehren aus dem vorliegenden Strafverfahren gezogen hat. Dies umso mehr, als dass er mit Urteil des Bezirksgericht Bremgarten vom 19. September 2024 zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe mit einem zu vollziehenden Anteil von 7 ½ Monaten verurteilt worden ist. Es ist vom vorliegenden Verfahren nun eine – verspätete – Schock- und Warnwirkung auf den Beschuldigten zu erwarten. Das Wissen darum, dass