Nichts daran zu ändern vermögen seine Ausführungen, dass er aufgrund des Führerausweisentzugs bei seiner Stellensuche als Key-Account Manager eingeschränkt sei (Plädoyernotizen Berufungsverhandlung S. 13), zumal nicht ohne Weiteres davon auszugehen ist, dass er deshalb erneut ohne Berechtigung fahren wird. Zudem hat er mit Eingabe vom 18. Juni 2025 eine Bestätigung vom 13. Juni 2025 von Dr. B._____, unter anderem tätig als Verkehrspsychologin (VfV), eingereicht, in der ausgeführt wird, dass sich der Beschuldigte seit Anfang Juni 2025 bei ihr in Verkehrstherapie befinde, wobei er sich intensiv mit sich selber auseinandersetze und derzeit ein