Dass er während einer laufenden Strafuntersuchung erneut delinquiert hat, deutet auf eine gewisse Ignoranz und Unbelehrbarkeit hin. Es wäre zu erwarten gewesen, dass das laufende Strafverfahren inkl. drohender Freiheitsstrafe auf den nicht vorbestraften Beschuldigten eine abschreckende Wirkung gehabt hätte, was jedoch nicht der Fall war. Der Beschuldigte wurde hierfür mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen à Fr. 100.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt. Diese Bestrafung ist im eigentlichen Bagatellbereich einzuordnen.