Negativ auf die Prognosestellung wirkt sich aus, dass der Beschuldigte am 1. Juli 2024, d.h. rund 5 Monate nach dem vorliegend zu prüfenden Vorfall, ein Fahrzeug gelenkt hat, obwohl ihm der Führerausweis mit Verfügung vom 13. Februar 2024 aufgrund des Vorfalls vom 3. Februar 2024 rückwirkend auf dieses Datum entzogen worden war. Damit hat er die aus Gründen der Verkehrssicherheit geltenden Vorschriften zum Führen eines Motorfahrzeugs nicht respektiert. Dass er während einer laufenden Strafuntersuchung erneut delinquiert hat, deutet auf eine gewisse Ignoranz und Unbelehrbarkeit hin.