Albis vom 27. Februar 2025 wegen Fahrens ohne Berechtigung (Fahrt vom 1. Juli 2024) – mithin rund fünf Monate nach dem vorliegend zu prüfenden Delikt – zu einer (bedingten) Geldstrafe von 15 Tagessätzen à Fr. 100.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt. Diese Straftat aus dem einschlägigen Deliktsbereich während des laufenden Strafverfahrens zeugt von einer gewissen Ignoranz und Unbekümmertheit, was sich straferhöhend auswirkt.