qualifiziert groben Verkehrsregelverletzungen – von einer dem Tatverschulden angemessenen (bedingten) Freiheitsstrafe von 15 Monaten sowie einer Verbindungsbusse (siehe dazu nachstehend) als in ihrer Gesamtheit angemessene Sanktion auszugehen. Die Ausfällung einer auf maximal 180 Tagessätze beschränkten Geldstrafe ist damit aufgrund des Verschuldens nicht möglich.