48) ersichtlich ist – ein weiteres Fahrzeug hinter dem überholten Fahrzeug. Bereits ein kurzer Kontrollverlust bei einem der beiden vorderen Fahrzeuge hätte aufgrund der sehr hohen gefahrenen Geschwindigkeit des Beschuldigten und der – erst recht unter Beachtung der Schrecksekunde – nicht sehr hohen Abstände zwischen den drei Fahrzeugen schwerwiegende Konsequenzen nach sich gezogen. Die befahrene Strecke ist für derart hohe Geschwindigkeiten nicht ausgelegt. Zwar verläuft sie an der Messstelle relativ gerade und ist übersichtlich, mündet dann aber in eine nicht einsehbare Linkskurve.