Verurteilung wegen Beschimpfung, Misswirtschaft, Gewalt oder Drohung gegen Behörden oder Beamte, Fahrens eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand und Unterlassen der Buchführung mit Strafbefehl vom 18. Oktober 2017; Verurteilung wegen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises mit Strafbefehl vom 14. November 2017; Verurteilung wegen Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung mit Strafbefehl vom 1. November 2019; Verurteilung wegen Hehlerei mit Strafbefehl vom 1. September 2022; BGE 136 IV 1 E. 2.6.2).