37), und auch mit den eingeholten Bildaufnahmen, welche von der Polizei im Rahmen der Anzeigebearbeitung des Diebstahls angefertigt worden waren. Das vorliegende Foto zeigt den Elektro-Stehroller bei der Rückgabe in einem guten Zustand, bei dem lediglich das hintere Schutzblech fehlte (eingeholte Akten betreffend den Diebstahl: Bilddokumentation S. 9). Es scheint auch wenig überzeugend, dass der Beschuldigte vehement behauptete, das "Trotti" habe seine Frau gekauft und gefahren (GA act.