Der Beschuldigte habe gewusst, dass keine Haftpflichtversicherung bestanden habe und dass ihm der Führerausweis entzogen worden sei. Trotzdem habe er willentlich ein Motorfahrzeug geführt. 2. Der Präsident des Bezirksgerichts Baden sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 3. September 2024 unter Kostenfolgen des Fahrens ohne Haftpflichtversicherung und des Fahrens ohne Berechtigung schuldig und verurteilte ihn zu einer unbedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu Fr. 240.00. Der beschlagnahmte Elektro-Stehrollers "Joyor S8 S" werde dem Beschuldigten auf dessen Verlangen innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Urteils ausgehändigt.