Schliesslich vermochte auch der Widerruf des Vollzugs der tiefen bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 20 Tagessätzen dem Verfahren keine Komplexität zu verleihen. Selbiger fand denn auch nur am Rand Eingang in das Plädoyer des Berufungsführers (act. 209). Vor diesem Hintergrund ist der Aufwand um ermessensweise – da nicht alle Positionen separat ausgewiesen wurden – 6.7 auf 3 Stunden zu kürzen.