Vor diesem Hintergrund erscheint ein vom Gericht festzusetzender Aufwand von gesamthaft 11 Stunden gerechtfertigt, bestehend aus 3 Stunden für die Ersteinvernahme des Beschuldigten im Vorverfahren inkl. Weg und kurzer Besprechung mit dem Beschuldigten, 2 Stunden für die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft und dem Beschuldigten, das Aktenstudium und die Stellung von Beweisanträgen im Vorverfahren, 2 Stunden für die Vorbereitung der Hauptverhandlung inklusive Plädoyer, Beweisanträge und Aktenstudium, 1 Stunde für das Urteilsstudium, die Kommunikation mit dem Klienten inkl. Besprechung vor und nach der Verhandlung bzw. Urteilseröffnung sowie 3 Stunden für die Haupt-