Auf diese Kostennote ist jedoch von vornherein nicht abzustellen. Der Gerichtspräsident hat Rechtsanwalt A._____ anlässlich der Hauptverhandlung vom 20. Juni 2024 im Anschluss an dessen ersten Parteivortrag darauf hingewiesen, dass er seine Honorarnote einreichen könne. Trotz dieser Aufforderung hat Rechtsanwalt A._____ bis zum Abschluss der Parteiverhandlung weder eine Kostennote abgegeben noch Angaben zu seinem Aufwand gemacht, sondern mitgeteilt, er werde die Kostennote im Laufe des Nachmittags «nachreichen» (Protokollnotiz, act. 209). Selbige wurde erst um 19:11 Uhr per E-Mail eingereicht (act.