2.3. 2.3.1. Der Berufungsführer hat mit Kostennote vom 20. Juni 2024 einen Aufwand von 33.3 Stunden zu einem Stundenansatz von Fr. 200.00 (für das Jahr 2023) bzw. Fr. 220.00 (für das Jahr 2024) sowie Auslagen von Fr. 95.20 und die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7.7 % bzw. 8.1 %, gesamthaft Fr. 7'649.90, geltend gemacht.