2.4. 2.4.1. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und im Berufungsverfahren unbestritten geblieben, dass die Beschuldigte in schuldunfähigem Zustand aufgrund einer paranoiden Schizophrenie ihre Mutter B._____ in der gemeinsam bewohnten Wohnung durch massive Gewalt, insbesondere gegen den Brustbereich, getötet hat. Umstritten ist, ob eine Kostenauferlegung an die schuldunfähige Beschuldigte vorliegend zulässig ist.