Aus dem Betreibungsregisterauszug geht jedoch einerseits hervor, dass sich zahlreiche Betreibungen im Stadium der Pfändung befinden. Andererseits folgt aus den Lohnabrechnungen Februar und März 2025 sowie aus dem Auszug aus dem Postkonto des Berufungsführers, dass der Arbeitgeber ihm lediglich den Betrag von monatlich Fr. 1'519.00 ausbezahlt, während das Einkommen im darüberhinausgehenden Betrag an das Betreibungsamt überwiesen wird.