Der vom Berufungsführer geltend gemachte Betrag von monatlich Fr. 247.00 umfasst alle Zonen und ist damit nur teilweise berufsbedingt. Soweit der Berufungsführer geltend macht, es fielen ihm ausserdem monatliche Kosten bei der Swica von Fr. 185.00, für einen Kredit von Fr. 530.00, für das Telefon von Fr. 230.00, für Group Mutuel von Fr. 134.00 und für das Strassenverkehrsamt von Fr. 52.50 an, hat er es einerseits unterlassen, nähere Angaben zu diesen angeblichen Ratenzahlungen zu machen, andererseits liefert er – trotz der Aufforderung in der Verfügung vom 31. März 2025, Belege über die allfällige Rückzahlung von Schulden