" 1. 1.1. Der Verurteilte wird verpflichtet, die ihm im Verfahren ST.2013.91 im Rahmen der amtlichen Verteidigung vorgemerkten und vorgeschossenen Kosten von Fr. 8'622.10 an die Staatskasse nachzuzahlen. 1.2. Die Nachzahlung hat in 21 Raten à je Fr. 400.00 sowie einer letzten Rate zu Fr. 222.10 zu erfolgen. Die erste Rate wird mit Rechtskraft des vorliegenden Entscheids fällig. Die nachfolgenden Raten sind jeweils auf das Ende eines jeden Monats geschuldet.