2. 2.1. Mit Eingabe vom 24. Juli 2024 ersuchte die Zentrale Inkassostelle der Gerichte des Kantons Aargau (fortan: Berufungsgegner) beim Bezirksgericht Brugg um Eröffnung eines Nachzahlungsverfahrens und um Anordnung der Nachzahlung in der Höhe von noch ausstehenden Kosten der amtlichen Verteidigung im Betrag von Fr. 8'622.10. 2.2. Im nachträglichen Verfahren nach Art. 363 ff. StPO erliess der Präsident des Strafgerichts Brugg am 23. Januar 2025 folgende Verfügung: