3.2. Der mit Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 22. Juni 2023 für den Anteil von 18 Monaten Freiheitsstrafe gewährte bedingte Strafvollzug wird gestützt auf Art. 46 Abs. 1 StGB widerrufen. Der zu vollziehende Strafanteil von 18 Monaten bildet Bestandteil der in Ziff. 3.1 ausgesprochenen Gesamtfreiheitsstrafe. 4. 4.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 3'500.00 werden dem Beschuldigten auferlegt. 4.2. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger für das Berufungsverfahren eine Entschädigung von Fr. 5'000.00 auszurichten. - 17 -