2.7. 2.7.1. Der Beschuldigte hat die vorliegend begangenen Straftaten noch während laufender Probezeit des mit Urteil des Bezirksgericht Baden vom 22. Juni 2023 für den Anteil von 18 Monaten Freiheitsstrafe bedingt gewährten Strafvollzugs begangen. - 12 -