Der Tatbestand der Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch gemäss Art. 94 SVG schützt die Verkehrssicherheit. Art. 94 SVG richtet sich aber auch gegen die Verfügungsmacht über Motorfahrzeuge und stellt insofern ein Eigentumsdelikt dar (FIOLKA, in: Basler Kommentar, Strassenverkehrsgesetz, 2014, N. 5 und 6 zu Art. 94 SVG, mit Hinweisen).