Gemäss den im sog. «FinZ-Set» (UA act. 17 ff.) festgehaltenen Beobachtungen fielen beim Beschuldigten wässrige bzw. glänzende Augen sowie ein verlangsamtes Reaktionsverhalten auf. Im Zusammenhang mit dem Standtest wurde diesbezüglich festgehalten, dass der Beschuldigte schwankte, seine Hände zitterten und er flatternde Augenlieder sowie eine träge Lichtreaktion aufgewiesen habe. Zudem wurden ein müdes Gesamterscheinungsbild und ein schläfriges Verhalten festgestellt.