Auch wenn es sich bei der Fahrt am 12. August 2021 um eine kurze Strecke handelt (Fahrbeginn: ca. 21:55 Uhr, Anhaltung: ca. 21:58 Uhr; UA act. 17), erfolgte die Fahrt nachts und wegen der Dunkelheit bei eingeschränkten, anspruchsvollen Sichtverhältnissen. Aufgrund der Uhrzeit ist von einem geringen Verkehrsaufkommen auszugehen; dennoch musste der Beschuldigte mit anderen Verkehrsteilnehmern und, da er auf seiner Fahrt eine Ortschaft durchfuhr, mit schlecht sichtbaren Fussgängern rechnen. Hinzu kommt, dass die Strecke aufgrund der einmündenden Strassen und Kreuzungen anspruchsvoll ist und von einem Lenker die volle Aufmerksamkeit verlangt.