(FAHRNI/HEIMGARTNER, in: Basler Kommentar, Strassenverkehrsgesetz, 2014, N. 6 zu Art. 91 SVG). Der Beschuldigte hat sich am 12. August 2021 kurz vor 22.00 Uhr hinter das Steuer des Mercedes mit dem Kennzeichen AG […] gesetzt und ist damit unter dem Einfluss von 11 µg/l THC von Q._____ nach R._____ gefahren. Die festgestellte THC-Konzentration hat den in Art. 34 lit. a VSKV- ASTRA festgelegten Grenzwert (1.5 µg/l) klar überschritten. Für Cannabis gilt nach der gesetzlichen Konzeption eine «Nulltoleranz-Regelung» (Urteil des Bundesgerichts 1C_249/2018 vom 21. September 2018 E. 3.3.2).