2.2. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten – als Gesamtstrafe mit der Widerrufsstrafe von 18 Monaten Freiheitsstrafe gemäss Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 22. Juni 2023 – zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten und einer Übertretungsbusse von Fr. 200.00 verurteilt. Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, er sei mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten zu bestrafen, wobei eine Probezeit von 3 Jahren anzusetzen sei. Auf den Widerruf des mit Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 22. Juni 2023 gewährten bedingten Strafvollzugs für den Anteil von 18 Monaten Freiheitsstrafe sei zu verzichten.