5.2. Dem Beschuldigten werden die Gebühren gemäss lit. a) und lit. b) sowie die Kosten gemäss lit. d) und lit. f) im Gesamtbetrag von Fr. 5'583.90 auferlegt. 6. Dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, Dr. iur. Jürg Krumm, Rechtsanwalt, wird eine Entschädigung von Fr. 7'313.20 (inkl. 7.7% MwSt. von Fr. 32.25 für die Leistungen bis und mit 31. Dezember 2023 und 8.1% MwSt. von Fr. 523.95 für die Leistungen ab 1. Januar 2024) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen (Kosten gemäss lit. c.) und die Gerichtskasse Baden angewiesen, die Auszahlung vorzunehmen.