4. Der dem Beschuldigten mit Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 22. Juni 2023 für die Freiheitsstrafe von 3 Jahren im Umfang von 18 Monaten gewährte teilbedingte Strafvollzug wird gestützt auf Art. 46 Abs. 1 StGB widerrufen und in sinngemässer Anwendung von Art. 49 StGB eine Gesamtstrafe gebildet.