Die Staatsanwaltschaft beantragte dafür die Bestrafung des Beschuldigten mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 2 ¼ Jahren als Gesamtstrafe (zusammen mit einer zu vollziehenden Widerrufsstrafe von 18 Monaten Freiheitsstrafe gemäss Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 22. Juni 2023) sowie eine Busse in der Höhe von Fr. 300.00. 2. Das Bezirksgericht Baden fällte am 12. September 2024 folgendes Urteil: 1. Der Beschuldigte wird freigesprochen vom Vorwurf der Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes betreffend den Konsum von Kokain i.S.v. Art. 19a Ziff. 1 BetmG.