Aus seinen Ausführungen geht einzig hervor, dass ihn erst die erschwerte Arbeitssuche aufgrund der Strafregistereinträge rund 2 ½ Jahre nach der zweiten Verurteilung und 1 Jahr nach Erstellung des vorgebrachten Gutachtens dazu bewogen hat, die in Rechtskraft erwachsenen Strafbefehle der Staatsanwaltschaft Baden anzufechten. Unter diesen Umständen erscheint das Revisionsgesuch als Mittel, um den ordentlichen Rechtsweg zu umgehen.