Gegenstand Revisionsgesuch gegen die Strafbefehle der Staatsanwaltschaft Baden ST.2021.3498 vom 14. Juni 2021 und ST.2022.765 vom 7. Februar 2022 -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Trotz des von der C._____ ausgesprochenen Hausverbots hat der Gesuchsteller am 20. April 2021 das Warenhaus der C._____ in U._____ betreten und zwei Herrenhosen sowie zwei Herrenhemden im Wert von Fr. 159.60 entwendet, ohne diese zu bezahlen. Zudem gab er an, bereits vorgängig in der C._____ eingekauft zu haben.