Der Beschuldigte hat sich über fünf Monate hinweg Geldbeträge im Umfang von über Fr. 6'000.00 erschlichen, indem er einen Unterstützungswohnsitz in der Schweiz vortäuschte. Dies, nachdem er zuvor über eine Dauer von zehn Monaten unberechtigt Arbeitslosenentschädigungen im Umfang von über Fr. 24'000.00 bezogen hatte. Eine Steigerung im deliktischen Handeln lässt sich sodann feststellen, so erfüllte der Beschuldigte mit seiner letzten Straftat sogar den Tatbestand des Betrugs. Es ist daher von einer erheblichen kriminellen Energie auszugehen. Der Beschuldigte verursachte einen Gesamtschaden von über Fr. 30'000.00.